Ende der Masken- und Testpflicht: „Endlich sehen wir uns wieder lächeln“

Der Corona-Ausnahmezustand seit Anfang 2020 ist beendet. Die Freude in den Einrichtungen des Dominikus-Ringeisen-Werks ist groß – bei Mitarbeitenden wie bei Bewohnerinnen und Bewohnern

Datum: 01. März 2023, 11:13 Uhr
Soviel Zeit zum Feiern muss sein: Die Mitarbeiterinnen der Wohneinrichtung St. Anna/St. Elisabeth in Ursberg Vanessa Gaa und Katharina Prösel (v. l.) bekommen alkoholfreien Sekt von Daniela Quicker, sozialpädagogischer Fachdienst. Mit dem Ende der Maskenpflicht endet eine sehr herausfordernde Zeit für die Menschen im Dominikus-Ringeisen-Werk.

Ursberg / 1. März 2023 – Am 1. März 2023 enden die Masken- sowie die Testpflicht im Zuge der Corona-Pandemie in Einrichtungen der stationären Behindertenhilfe. Im Dominikus-Ringeisen-Werk (DRW) freut man sich über diese Entscheidung. „Wir feiern, dass wir uns wieder gegenseitig beim Dienst ins Gesicht schauen können und dass uns die Bewohnerinnen und Bewohner wieder erkennen“, sagt Daniela Quicker vom sozialpädagogischen Fachdienst der Wohneinrichtung St. Anna/St. Elisabeth in Ursberg. Am Stichtag 1. März wird in allen Wohngruppen ihrer Wohneinrichtung alkoholfreier Sekt verteilt. „Wir wollen diesen für uns bedeutsamen und langersehnten Schritt bewusst miteinander feiern“, so Daniela Quicker.

Dass es höchste Zeit dafür ist, dass die Masken im Alltag der Einrichtungen fallen, ist einhellige Meinung im DRW. Daniela Quicker berichtet, was viele Mitarbeitende seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 leidvoll erfahren haben: „Das tägliche Maskentragen über mehrere Jahre hinweg war sehr belastend. Ich bin voller Respekt und Anerkennung für meine Kolleginnen und Kollegen. Wir haben in den letzten drei Jahren Menschen mit Behinderung in unsere Wohngruppen aufgenommen, die ihre Betreuer bislang nur mit Maske kennen.“ Bewohnerin Angela Terkovits sagt: „Endlich sehen wir unsere Mitarbeiterinnen wieder lächeln.“

Große Einschränkungen in den letzten drei Jahren

Neben der ständigen Pflicht zum Maskentragen und zum Corona-Test sah der Infektionsschutz in der Pandemie zudem weitgehende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für Menschen mit Behinderung vor, die in stationären Wohneinrichtungen leben. Sie durften zeitweise nicht zur Arbeit in Werkstätten und Förderstätten gehen. Infizierte Bewohnerinnen und Bewohner mussten auf der Wohngruppe isoliert werden, Mitarbeitende in solchen Fällen in Ganzkörperschutzanzügen arbeiten. Nachdem in vielen Teilen des öffentlichen Lebens die Maskenpflicht bereits aufgehoben war, mussten Mitarbeitende in der Pflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe bis Ende Februar noch immer Maske bei der Arbeit tragen.

Die Änderungen zum 1. März

Ab 1. März nun ist die Maskenpflicht für Mitarbeitende aufgehoben. Eine Ausnahme sind Besucher stationärer Wohneinrichtungen, die zunächst noch bis zum 7. April 2023 während ihres Besuchs eine Maske tragen müssen. Ebenso endet die Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher. Getestet wird in aller Regel nur noch auf Anweisung des behandelnden Arztes. Ein positives Testergebnis bleibt nach dem Infektionsschutzgesetz weiterhin meldepflichtig. Eine Corona-Infektion in Einrichtungen wird künftig wie andere vergleichbare Virus-Erkrankungen behandelt.

Eine enorme Leistung

Der Abschluss des dreijährigen Ausnahmezustands im DRW, der seinesgleichen in der langen Geschichte eines der größten Sozialträger Bayerns sucht, lässt auch den DRW-Vorstand anerkennend und dankbar zurückblicken. „Größter Respekt und Wertschätzung gilt unseren Mitarbeitenden. Das war eine sehr große Gemeinschaftsleistung“, sagte Martin Riß, Geistlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des DRW. „Ich bin sehr dankbar für den Einsatz, den sie in dieser Krise, die schier unerträglich lange drei Jahre gedauert hat, gebracht haben. Sie mussten auf vieles verzichten und hatten dabei immer das Wohl der ihnen anvertrauten Menschen im Auge.“ Wolfgang Tyrychter, im DRW-Vorstand für die Themen „Teilhabe und Assistenz“ zuständig, wandte sich direkt an die Mitarbeitenden: „Ganz herzlichen Dank für Ihre enorme Leistung bei der Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen in den vergangenen drei Jahren. Genießen Sie die nun masken- und testfreie Zeit und seien Sie gerne ein bisschen stolz auf das Geleistete.“

Das Dominikus-Ringeisen-Werk

In den bayerischen Regierungsbezirken Schwaben, Unterfranken und Oberbayern an über 30 Standorten begleitet das Dominikus-Ringeisen-Werk zurzeit ca. 5.000 Menschen mit einer geistigen Behinderung, mit Lernbehinderung, mit mehrfacher Behinderung, mit Sinnesbehinderung, Autismus, erworbener Hirnschädigung, psychischer Erkrankung und Menschen im Alter. Am Standort Ursberg, dem Stammsitz der kirchlichen Stiftung, leben ca. 900 Menschen mit Behinderung. Über 4.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für das Dominikus-Ringeisen-Werk tätig.

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